Sonderfälle

Geburtsurkunde für Elterngeld, Kindergeld und Pass

Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Nach der Geburt eines Kindes folgen zahlreiche Behördengänge. Für viele Leistungen ist die Geburtsurkunde der zentrale Nachweis. Welche Form jeweils erforderlich ist und ob ein einzelnes Exemplar reicht, hängt von der Stelle ab, bei der die Leistung beantragt wird.

Elterngeld

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des Bundeslandes beantragt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes für „soziale Zwecke“. Diese Form ist gebührenfrei und wird vom Standesamt im Rahmen der Beurkundung der Geburt automatisch ausgestellt. Im Antrag sollte deshalb angegeben werden, dass die Urkunde für Elterngeld verwendet wird.

  • Form: Geburtsurkunde für soziale Zwecke
  • Originalpflicht: ja, in der Regel kein einfacher Scan
  • Gebühr: meist gebührenfrei bei Erstausstellung
  • Tipp: gleich mehrere Exemplare anfordern, da andere Behörden ebenfalls Originale benötigen

Kindergeld

Kindergeld wird über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Auch hier ist die Geburtsurkunde des Kindes – Form für soziale Zwecke – das maßgebliche Dokument. Bei Familien mit mehreren Kindern verlangt die Familienkasse nur eine Urkunde pro Kind.

  • Form: Geburtsurkunde für soziale Zwecke
  • Originalpflicht: ja, das Original wird zu den Akten genommen
  • Gebühr: in der Regel gebührenfrei
  • Bearbeitung: einige Wochen bis zur ersten Auszahlung

Krankenversicherung des Kindes

Damit das Kind über die Familienversicherung mitversichert werden kann, verlangt die Krankenkasse ebenfalls eine Geburtsurkunde im Original. Auch hier handelt es sich häufig um die Form für soziale Zwecke.

Reisepass oder Kinderreisepass

Wer einen Reisepass für das Kind benötigt, beantragt diesen bei der Passbehörde des Wohnorts. Dafür ist eine Geburtsurkunde im Original erforderlich – in diesem Fall regelmäßig die Geburtsurkunde für allgemeine Zwecke, nicht die Form für soziale Zwecke. Bei der Erstausstellung eines Passes prüft die Behörde zusätzlich die Staatsangehörigkeit; gegebenenfalls werden weitere Unterlagen verlangt, etwa zur Vaterschaftsanerkennung oder zur Eheschließung der Eltern.

Eintragung in den Pass eines Elternteils

Bis 2012 konnten Kinder in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Diese Möglichkeit besteht heute nicht mehr; Kinder benötigen ein eigenes Reisedokument. Die Geburtsurkunde bleibt jedoch eine Voraussetzung dafür.

Personalausweis und Identitätsdokumente

Wer als Erwachsene oder Erwachsener erstmals einen Personalausweis beantragt – oder ein neues Dokument bei vollständig fehlenden Unterlagen – muss seine Identität in der Regel mit einer Geburtsurkunde nachweisen. Da die meisten Personen ihren Ausweis turnusmäßig verlängern lassen, ist dies selten. Bei Personen mit Migrationshintergrund oder fehlender Aktenlage kann die Geburtsurkunde jedoch ein zentrales Dokument sein.

Eheschließung und eingetragene Lebenspartnerschaft

Auch wenn dieser Anlass nicht direkt nach der Geburt fällt: Spätestens vor einer Eheschließung verlangt das Standesamt eine aktuelle Geburtsurkunde beider Verlobter, oft nicht älter als sechs Monate. Wer ohnehin mehrere Exemplare bestellt, hat dafür Vorsorge getroffen. Mehr dazu im Beitrag Mehrere Exemplare beantragen.

Anerkennung im Ausland

Wird die Geburtsurkunde im Ausland benötigt, ist meist die internationale (mehrsprachige) Form sinnvoll. Sie ersetzt eine separate Übersetzung in vielen Ländern. Bei Geburten im Ausland mit deutscher Beteiligung lohnt sich häufig eine Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister; mehr dazu lesen Sie im Beitrag Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder.

Übersicht

  • Elterngeld: Geburtsurkunde für soziale Zwecke, Original
  • Kindergeld: Geburtsurkunde für soziale Zwecke, Original
  • Krankenkasse: Geburtsurkunde, Original
  • Reisepass / Kinderreisepass: Geburtsurkunde für allgemeine Zwecke, Original
  • Eheschließung: aktuelle Geburtsurkunde, häufig nicht älter als 6 Monate
  • Anerkennung im Ausland: internationale Geburtsurkunde

Fazit

Die richtige Form der Geburtsurkunde hängt vom Verwendungszweck ab. Wer von Beginn an mehrere Exemplare bestellt und auf die richtige Form achtet, hat alle wichtigen Behördengänge mit einem einzigen Antrag abgedeckt. Welche Unterlagen das Standesamt im Antrag verlangt, beschreibt der Beitrag Welche Unterlagen brauche ich für die Geburtsurkunde?.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das jeweils zuständige Standesamt.