Unterlagen

Welche Unterlagen verlangt das Standesamt?

Welche Dokumente Sie konkret vorlegen müssen, hängt vom Anlass ab. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Fälle zusammen.

Nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde

Ist die Geburt bereits beurkundet und Sie benötigen lediglich eine weitere Ausfertigung der Geburtsurkunde, genügen in der Regel:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Vollständiger Name und gegebenenfalls Geburtsname der Person
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Verwendungszweck
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie

Beurkundung einer neuen Geburt

Direkt nach der Geburt eines Kindes verlangen Standesämter zusätzlich:

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme
  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Eigene Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung
  • Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung oder Scheidungsurteil

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Person selbst, Ehepartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Andere Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht oder müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Auslandsbezug

Bei Geburten im Ausland oder Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit können zusätzliche Nachweise nötig sein – etwa Apostille, Legalisation oder beglaubigte Übersetzungen. Mehr dazu im Beitrag Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder.

Vor dem Termin: Kurz-Checkliste

  • Zuständiges Standesamt identifiziert?
  • Ausweisdokument griffbereit?
  • Verwendungszweck und gewünschte Anzahl klar?
  • Gebühr eingeplant?
  • Bei Vertretung: Vollmacht vorbereitet?

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