Welche Unterlagen brauche ich für die Geburtsurkunde?
Welche Unterlagen das Standesamt verlangt, hängt davon ab, ob Sie eine Geburtsurkunde nach der Geburt eines Kindes oder zu einem späteren Zeitpunkt benötigen.
Aktualisiert am 22. Januar 2026
Unterlagen
Welche Dokumente Sie konkret vorlegen müssen, hängt vom Anlass ab. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Fälle zusammen.
Ist die Geburt bereits beurkundet und Sie benötigen lediglich eine weitere Ausfertigung der Geburtsurkunde, genügen in der Regel:
Direkt nach der Geburt eines Kindes verlangen Standesämter zusätzlich:
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Person selbst, Ehepartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie. Andere Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht oder müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Bei Geburten im Ausland oder Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit können zusätzliche Nachweise nötig sein – etwa Apostille, Legalisation oder beglaubigte Übersetzungen. Mehr dazu im Beitrag Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder.
Welche Unterlagen das Standesamt verlangt, hängt davon ab, ob Sie eine Geburtsurkunde nach der Geburt eines Kindes oder zu einem späteren Zeitpunkt benötigen.
Aktualisiert am 22. Januar 2026
Wird ein Kind im Ausland geboren, stellt das jeweilige Land eine Geburtsurkunde aus. Für die Verwendung in Deutschland ist häufig eine zusätzliche Beurkundung beim deutschen Standesamt sinnvoll.
Aktualisiert am 25. Januar 2026
Falsches Standesamt, fehlende Unterlagen oder unklare Angaben verzögern die Ausstellung der Geburtsurkunde. Diese Übersicht hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Aktualisiert am 12. Februar 2026