Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für die Geburtsurkunde?

Zuletzt aktualisiert am 22. Januar 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Die benötigten Unterlagen für eine Geburtsurkunde sind im Personenstandsgesetz nicht abschließend aufgelistet, sondern ergeben sich aus der Praxis der Standesämter. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, hängt vom Anlass ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Situationen: die Beurkundung einer neuen Geburt und die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde für eine bereits beurkundete Geburt.

Unterlagen für die Beurkundung der Geburt eines Kindes

Wird ein Kind in einem Krankenhaus geboren, übermittelt die Klinik in der Regel die Geburtsmeldung direkt an das Standesamt. Eltern müssen die Geburt dennoch innerhalb einer Woche persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anzeigen. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Eigene Geburtsurkunden der Eltern (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister)
  • Heiratsurkunde beziehungsweise Eheurkunde, sofern die Eltern verheiratet sind
  • Bei nicht verheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Stammen Eltern aus dem Ausland, können zusätzliche Dokumente verlangt werden, zum Beispiel eine internationale Geburtsurkunde mit Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung. Details dazu finden Sie im Beitrag Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder.

Unterlagen für die nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde

Wenn die Geburt bereits beurkundet ist und Sie lediglich eine weitere oder aktuelle Geburtsurkunde benötigen, ist der Aufwand deutlich geringer. In den meisten Fällen genügen folgende Angaben und Unterlagen:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Vollständiger Name und gegebenenfalls Geburtsname der betreffenden Person
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Namen der Eltern (sofern bekannt)
  • Verwendungszweck
  • Bei Beantragung für Dritte: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers

Antragsberechtigung – wer darf welche Urkunde anfordern?

Personenstandsurkunden enthalten sensible Daten. Daher dürfen nur bestimmte Personen eine Geburtsurkunde beantragen:

  • Die Person, auf die sich die Urkunde bezieht
  • Ehegattin oder Ehegatte sowie eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, Kinder und Großeltern (Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie)
  • Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht
  • Andere Personen nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse

Beglaubigte Übersetzungen und ausländische Dokumente

Werden Dokumente in einer fremden Sprache vorgelegt, verlangt das Standesamt häufig eine beglaubigte Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte Übersetzerin oder einen entsprechend bestellten Übersetzer. Für Urkunden aus dem Ausland kann zusätzlich eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation notwendig sein. Welche Form ausreichend ist, hängt vom Herkunftsland und vom konkreten Sachverhalt ab.

Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde

Wer die Urkunde im Ausland verwenden möchte, etwa für eine Eheschließung oder einen Daueraufenthalt, sollte gleich eine internationale Geburtsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen anfordern. Sie ist mehrsprachig formatiert und muss in vielen Staaten nicht zusätzlich übersetzt werden. Beantragen lässt sich diese Form regelmäßig parallel zur deutschen Geburtsurkunde – häufig zum gleichen Gebührensatz. Wann sich mehrere Exemplare lohnen, lesen Sie im Beitrag Mehrere Exemplare beantragen.

Checkliste vor dem Antrag

  • Zuständiges Standesamt ermittelt?
  • Antragsweg geklärt (persönlich, postalisch, online)?
  • Ausweisdokument griffbereit?
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der vertretenen Person vorhanden?
  • Verwendungszweck und Anzahl der Exemplare festgelegt?
  • Zahlungsweg für die Gebühr bekannt?

Fazit

Wer vorab die richtigen Unterlagen zusammenstellt, vermeidet doppelte Behördengänge und Rückfragen. Insbesondere bei Anträgen mit Auslandsbezug lohnt es sich, frühzeitig zu klären, ob zusätzliche Übersetzungen oder Beglaubigungen erforderlich sind.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das jeweils zuständige Standesamt.