Behörde

Standesamt – Was macht das eigentlich und wie erreiche ich es?

Zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2026 · 7 Minuten Lesezeit

Das Standesamt ist eine kommunale Behörde mit bundesrechtlich geregelten Aufgaben. Es führt die wichtigsten Register zum Personenstand der in Deutschland geborenen, verheirateten und verstorbenen Menschen. Im Alltag begegnet es vielen Bürgerinnen und Bürgern nur selten – immer dann jedoch, wenn ein zentrales Lebensereignis dokumentiert werden muss.

Welche Aufgaben hat das Standesamt?

Die Aufgaben des Standesamts ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz (PStG). Dazu gehören insbesondere:

  • Beurkundung von Geburten im Geburtenregister
  • Beurkundung von Eheschließungen im Eheregister
  • Beurkundung von Sterbefällen im Sterberegister
  • Beurkundung der Begründung und Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Vornahme von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen
  • Mitwirkung bei Adoptionen und bei Erklärungen zur Namensführung nach Eheschließung
  • Aufnahme von Namensänderungserklärungen nach deutschem oder ausländischem Recht

Wer ist zuständig?

Jedes Standesamt ist nur für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich tätig. Welches Standesamt im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach dem Lebensereignis:

  • Geburt: Standesamt des Geburtsorts
  • Eheschließung: Standesamt des Ortes der Trauung
  • Sterbefall: Standesamt des Sterbeorts
  • Nachbeurkundungen aus dem Ausland: oft das Standesamt am Wohnsitz, andernfalls das Standesamt I in Berlin

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie das passende Standesamt ermitteln, finden Sie im Beitrag Wo und wie beantrage ich eine Geburtsurkunde?.

Wie erreiche ich das Standesamt?

Die meisten Standesämter sind Teil der Stadtverwaltung oder Verbandsgemeindeverwaltung. Sie erreichen sie auf folgenden Wegen:

  • Persönlich vor Ort, häufig nur mit Termin
  • Telefonisch zu den Sprechzeiten der Behörde
  • Per E-Mail über die offizielle Adresse der Stadt
  • Per Post mit klassischer Anschrift
  • Über das Bürgerportal oder die offizielle Website der Stadt

Welche Online-Verfahren ein Standesamt anbietet, ist sehr unterschiedlich. Eine Übersicht über digitale Möglichkeiten geben wir im Beitrag Geburtsurkunde online beantragen.

Standesamt I in Berlin

Das Standesamt I in Berlin nimmt eine Sonderstellung ein. Es ist unter anderem zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Ausland, sofern keine andere deutsche Behörde zuständig ist. Wer im Ausland geboren wurde und seine Geburt in Deutschland nachbeurkunden möchte, landet daher häufig bei dieser Behörde, wenn kein Wohnsitz im Inland besteht. Details lesen Sie im Beitrag Geburtsurkunde für im Ausland geborene Kinder.

Datenschutz und Auskunftsrecht

Die im Standesamt geführten Register enthalten sensible personenbezogene Daten. Auskünfte erteilt das Standesamt deshalb nur an antragsberechtigte Personen oder bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse. Welche Personen antragsberechtigt sind und welche Unterlagen sie vorlegen müssen, beschreibt der Beitrag Welche Unterlagen brauche ich für die Geburtsurkunde?.

Häufige Missverständnisse

  • Das Standesamt ist nicht das Einwohnermeldeamt; es führt keine Meldedaten zum Wohnsitz
  • Es ist auch nicht das Jugendamt; familienrechtliche Maßnahmen erfolgen dort
  • Vaterschaftsanerkennungen können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt beurkundet werden
  • Private Online-Dienste sind keine Standesämter, sondern lediglich Vermittler

Fazit

Das Standesamt ist die zentrale Behörde für alle Fragen rund um den Personenstand. Wer weiß, welche Aufgaben es übernimmt und auf welchem Weg es erreichbar ist, kann zentrale Lebensereignisse zuverlässig dokumentieren lassen und benötigte Urkunden gezielt anfordern.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das jeweils zuständige Standesamt.